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Weitere Baufachliche Richtlinien

Baufachliche Richtlinien Abwasser

Die Baufachlichen Richtlinien Abwasser gelten für die Planung, den Bau und den Betrieb von abwassertechnischen Anlagen in Liegenschaften des Bundes gemäß der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).

Sie stellen Anforderungen zur Sicherung der Qualität von planerischen, baulichen und betrieblichen Leistungen dar, die vor, während und nach dem Erbringen von Leistungen zu erfüllen sind. Sie dienen zugleich der Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen und somit vergleichbaren Vorgehensweise.

Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien, Entscheidungshilfen, und Mustervergabeunterlagen vorgehalten.

 


Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung

Die Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) gelten für die wirtschaftliche Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes gemäß der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).

Es werden die methodischen Verfahrensabläufe beschrieben und verschiedene Vorgehensweisen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Im Anhang der Baufachlichen Richtlinien werden detaillierte Informationen und Hilfen zu den Grundlagen der Verfahren aus den verschiedenen Fachgebieten gegeben. Ferner enthält der Anhang Leistungskataloge, Technische Spezifikationen, Vertragsmuster und Vertragsbedingungen.

 


Baufachliche Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation

Die Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) definieren die Regeln zur Erhebung, Führung und Fortschreibung der Liegenschaftsbestandsdokumentation von Bundesliegenschaften. Sie bilden ein institutionsübergreifendes Regelwerk für alle Liegenschaften des Bundes im Geltungsbereich der RBBau.



 


Baufachliche Richtlinien Recycling

Die Baufachlichen Richtlinien Recycling gelten für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie den Einsatz von Recycling-Baustoffen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen auf Liegenschaften des Bundes gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).

Die Regelungen in den Baufachlichen Richtlinien beziehen sich auf Maßnahmen an allen baulichen Anlagen, d. h. sowohl an Gebäuden als auch an Außenanlagen wie z. B. Verkehrsflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen oder bei den Außerbetriebnahmen von technischen Anlagen (z. B. Tanks).

Ziel der Baufachlichen Richtlinien ist es, die bei der Planung und Ausführung notwendigen Maßnahmen für den Umgang mit Recycling-Baustoffen sowie Bau- und Abbruchabfällen zu beschreiben und die Grundsätze für Stoffströme im Hinblick auf Vermeidung, Verwertung und Beseitigung darzulegen