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5.2.3.1 Natürliche Grundlagen der Bewertung von Kontaminationen

Stoffgehalte im Boden

(1) Der Stoffgehalt eines Bodens entsteht durch bodenbildende Prozesse, die auf das Ausgangsmaterial (-gestein) wirken (i. W. Verwitterung, aber auch Auswaschung, Umlagerung u. a.), und durch Stoffeinträge in den Boden (über Niederschläge, luftgetragene Immissionen, Havarien mit Flüssigkeiten, Ablagerungen usw.).

Schadstoffe

(2) Schadstoffe sind gem. §2 Abs. 11 BBodSchV Stoffe und Stoffgemische, die aufgrund ihrer Gesundheitsschädlichkeit, ihrer Ökotoxizität oder anderer Eigenschaften geeignet sind, in Abhängigkeit ihres Gehalts oder ihrer Konzentration unter Berücksichtigung ihrer Bioverfügbarkeit und Langlebigkeit schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorzurufen. Im Rahmen dieser BFR wird diese Definition sinngemäß auch für Gewässer verwendet.

Vorkommen von Schadstoffen

(3) Einige dieser Schadstoffe können in natürlichen Ausgangsgesteinen (z. B. Erze, Erdöl, Aschen von Waldbränden) oder vor allem in anthropogenen Ausgangsmaterialien des Bodens (Aschen, Schlacken, Bauschutt, Straßenaufbruch usw.) bereits enthalten sein. In den meisten nach Bodenschutzrecht zu bewertenden Fällen gelangten die Schadstoffe hingegen durch Ereignisse in den Boden, die von der Entstehung des Bodens unabhängig waren. Hier sind grundsätzlich zu unterscheiden:

Prozesse als Ursachen der Stoffverteilung

(4) Bodenbildende Prozesse und anthropogene Aktivitäten (i. W. Erdbaumaßnahmen) nach dem Schadstoffeintrag, Umwandlungs- und Abbaureaktionen, Migration und erneute Festle-gung, Anreicherungen und Verdünnungen usw. führen schließlich zu der aktuell vorhandenen Schadstoffverteilung. Mindestens ein, in der Regel aber eine ganze Reihe von aufeinander folgenden oder auch gleichzeitig verlaufenden und sich damit gegenseitig beeinflussenden Prozessen waren dabei beteiligt. Das Ergebnis sind vor allem Schadstoffe,

  • aus der Luft abgelagerte feine Feststoffpartikel, Aerosole, Flüssigkeiten,
  • aus Dämpfen kondensierte Flüssigkeiten,
  • versickerte wässrige Lösungen und nichtwässrige Flüssigkeiten,
  • angeschwemmte, aufgespülte oder aufgeschüttete Feststoffe.
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